Hausordnung
Liebe Schülerinnen und Schüler,
eine Schule ist ein Ort, an dem sich viele junge Menschen treffen, um gemeinsam zu lernen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass wir uns eine Ordnung geben müssen, in der das Zusammenleben in wesentlichen Dingen bestimmt wird. Diese Hausordnung regelt das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände und erleichtert so das Zusammenleben.
Ich möchte Euch in Eurem eigenen Interesse bitten, diese Regeln auch einzuhalten und Euch gegenseitig daran zu erinnern.
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Vor Unterrichtsbeginn
• | Alle Schüler benutzen grundsätzlich den vorgeschriebenen Schulweg. Alle Schüler sind bis spätestens 7.55 beginnt pünktlich um 8.00 Uhr, nachmittags um 13.30 Uhr. |
• | Wichtig: Klassen- und Fachräume werden während der Pausen und während des Lehrerwechsels gelüftet! |
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Fahrräder
• | Fahrräder werden vor Unterrichtsbeginn im Fahrradkeller (Realschulgebäude) abgestellt. Erst wenn der Fahrradkeller besetzt ist, werden die Fahrräder im Fahrradständer abgestellt. Nach Unterrichtsschluss wird der Fahrradkeller um 12.30 Uhr geöffnet. Alle Fahrräder müssen nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verkehrssicher sein. Während der dunklen Jahreszeit ist zur eigenen Sicherheit grundsätzlich mit Beleuchtung zu fahren (siehe Straßenverkehrsordnung). Auf dem Schulhof werden die Räder geschoben. |
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Unterricht und Klassenräume
• | Jacken bleiben aus hygienischen Gründen draußen (Garderobenhaken). Mützen und Kappen werden in den Klassen nicht getragen. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Da wir respektvoll miteinander umgehen wollen, hören alle aufmerksam zu, wenn jemand (Schüler oder Lehrer) spricht. Essen und Trinken während des Unterrichts ist nicht gestattet. |
• | Während des Lehrerwechsels bleiben alle Schüler, die nicht den Raum wechseln müssen, in ihrem Klassenraum. |
• | Kaugummikauen ist während der Unterrichtszeit untersagt. Man kaut auch kein Kaugummi, wenn man mit jemandem spricht. |
• | Das Spucken auf dem Schulgelände ist äußerst "unappetitlich"; lasst es bitte sein! |
• | Walkman, Diskman und MP3 – Player sind in der Schule unnötig, sie bleiben während der Unterrichtszeit in der Tasche. Sie werden auch im Gebäude nicht benutzt. |
• | Handys dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden. Bei Nichtbeachtung wird das Handy eingesammelt und für 14 Tage in der Schule verwahrt. Die Eltern holen es nach dieser Zeit ab. In besonderen Fällen kann das Handy vor Beginn des Unterrichts im Sekretariat abgegeben und nach dem Unterricht wieder in Empfang genommen werden. |
• | Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Fundsachen werden im Sekretariat abgeliefert. |
• | Damit der nachfolgende Lehrer seinen Unterricht ordnungsgemäß beginnen kann, sind Tafeldienste einzurichten. Gleichzeitig unterbleibt das Bemalen der Tafel durch Schüler/innen. Mindestens am Ende jeder Stunde sollte die Klasse in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. |
| • | Die von der Schule zur Verfügung gestellten Bücher sind pfleglich zu behandeln (einbinden!). Beschädigte oder verlorene Bücher müssen ersetzt werden. |
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Pausen
• | Während der großen Pausen begeben sich die SchülerInnen umgehend auf das Pausengelände. Das Pausengelände unterscheidet sich vom Schulgelände. Einige Bereiche des Schulgeländes stehen den SchülerInnen nicht zum Aufenthalt zur Verfügung. So ist zum Beispiel der Aufenthalt hinter der neuen Sporthalle untersagt. Auch der Aufenthalt auf den Treppen der Turnhalle soll unterbleiben. Die KlassenlehrerInnen haben die SchülerInnen zu Beginn jeden Halbjahres über die Aufenthaltsordnung zu belehren. Die Eltern werden am Anfang des Schuljahres informiert. |
• | Das Verlassen des Schulgeländes ist untersagt. Schüler, die nachmittags Unterricht haben, bleiben in der Mittagspause auf dem Schulgelände, es sei denn, sie gehen mit Genehmigung der Eltern zum Essen nach Hause. Entfernen sich SchülerInnen dennoch eigenmächtig vom Schulgelände, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der SchülerInnen tragen in diesen Fällen ausschließlich die Eltern. |
| • | Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und auf dem Schulweg gesetzlich verboten (Rauchen in der Öffentlichkeit erst ab 18 Jahren!). |
| • | Der Aufenthalt in den Gebäuden, mit Ausnahme des Schülercafes und der für den Ganztag vorgesehenen Räume, ist nicht gestattet. |
| • | Das Mitbringen und Verzehren von Chips und anderen salz- und kalorienhaltigen Lebensmitteln sowie von süßen Getränken in großen Gebinden (z.B. Eistee und Cola) ist aus gesundheitlichen Gründen unerwünscht. |
| • | Die Aufsicht im Südflügel und im Schülercafe übernehmen je 2 Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen. Die Spieleausgabe für Pausenspiele übernehmen 2 SchülerInnen der 9. Klassen. |
| • | Fluren und Treppen sind keine Spielzonen, Fußballspielen in der Pausenhalle ist untersagt. Ballspiele finden nur auf den Pausenhöfen statt. |
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Allgemeines
| • | Lehreranweisungen und auch den Anweisungen des Hausmeisters und der Schulsekretärin sind zu befolgen. |
| • | Das Sekretariat ist für Schüler in der 1. und 2. großen Pause geöffnet. |
| • | Fehlzeiten wegen Krankheit, wichtiger familiärer Ereignisse o.ä. sind am ersten Versäumnistag mündlich, telefonisch oder per Fax dem Klassenlehrer oder dem Sekretariat mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Die Schule kann bei Bedarf ein ärztliches Attest verlangen. |
| • | Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Schule oder auf dem Schulgelände bedarf der Zustimmung des Schulleiters. Die Rechte der Schülervertretung bleiben von dieser Regelung unberührt. |
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Verstöße gegen die Hausordnung sind Pflichtverletzungen. Bei all diesen Pflichtverletzungen können Ordnungsmaßnahmen angewandt werden.
Diese wären:
1. der schriftliche Verweis
2. die Überweisung in eine parallele Lerngruppe
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht
4. die Androhung der Entlassung von der Schule
5. die Entlassung von der Schule
6. die Androhung des Verweises von allen Schulen des Landes
7. die Verweisung von allen Schulen des Landes
